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Der Datenschutzbeauftragte in Europa
Besserer Datenschutz - weniger Bürokratie
Die kommende EU-Datenschutzverordnung birgt eine ganze Reihe neuer Aufgaben und Pflichten für Unternehmen. Diese erfordern ein erhebliches Know- how im Bereich Datenschutz.
Die Verordnung sieht vor, dass zur Bearbeitung der Aufgaben im Datenschutz die Funktion des Daten- schutzbeauftragten EU-weit vorzusehen ist.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist in Deutschland seit 1977 gesetzlich verankert und hat dort regelmäßig die bürokratische Meldepflicht ersetzt.
Anhand von drei Beispielen möchten wir Ihnen die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbe- auftragten erläutern und zeigen, dass ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter den Unter- nehmen hilft, die Aufgaben im Bereich Datenschutz lösungsorientiert und unbürokratisch zu bewältigen.
Der Datenschutzbeauftragte ist zugleich der Ansprechpartner für die Betroffenen - Kunden wie Mitarbeiter und weitere Personen, deren Daten verarbeitet werden. Er bearbeitet die Anfragen sachgerecht und löst Konflikte, die sich andernfalls belastend auf das Unterneh- mensimage legen.
Die zahlreichen und durchaus komplexen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sollen in mittelständischen Unternehmen, laut Verordnung, zukünftig durch die Geschäftsleitung selbst bearbeitet werden. Aus der langjährigen Praxis in Deutschland ist bekannt, dass dies nicht möglich ist und der Datenschutz in diesen Unternehmen dann ganz entfallen wird.
Ebenfalls diskutiert werden soll die Verschlechterung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Daten ja überwiegend von mittelständischen Unternehmen verarbeitet werden.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.